Wir möchten Ihnen in diesem Bereich alle nötigen Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellen,
um Ihnen ein angenehmes Mietverhältnis zu ermöglichen. Sollten Sie etwas vermissen, sprechen Sie uns an.
Informieren Sie sofort die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 und informieren Sie alle Nachbarn, dass das Haus evakuiert wird. Kontaktieren Sie uns umgehend unter folgendem Kontakt.
Drehen Sie sofort den Hauptwasserhahn ab. Diesen finden Sie entweder im Bad oder in der Küche. Informieren Sie uns umgehend unter folgendem Kontakt.
Prüfen Sie die Sicherungen im Sicherungskasten. Fragen Sie die Nachbarn, ob dort ebenfalls der Strom ausgefallen ist. Achten Sie auf den richtigen Umgang mit Kerzen und offenem Feuer, um Brandgefahr zu vermeiden. Informieren Sie uns umgehend unter folgendem Kontakt..
Informieren Sie sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110. Identifizieren Sie mögliche Zeugen und informieren Sie uns umgehend unter folgendem Kontakt.
Unvorhergesehene Lebensumstände können zu finanziellen Engpässen führen. Gemeinsam können wir eine Lösung finden. Kontaktieren Sie uns unter folgendem Kontaktformular.
Sprechen Sie den Nachbarn an, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollten Sie weiterhin gestört werden, melden Sie den Vorfall der örtlichen Polizei und informieren Sie uns unter folgendem Kontakt..
Die Hauptursache für Schimmelbildung ist unzureichender Luftaustausch in der Wohnung und damit einhergehende Luftfeuchtigkeit. Heizen Sie die Wohnung so, dass die Wandoberflächen eine Temperatur von 16°C - 17°C nicht unterschreiten, und lüften Sie regelmäßig bei weit geöffnetem Fenster. Vermeiden Sie Verkleidungen von Heizkörpern oder davor platzierte Möbel. Sollten diese Maßnahmen keine Besserung herbeiführen, melden Sie sich unter folgendem Kontakt. Beachten Sie, dass die Feststellung eines Lüftungsfehlverhaltens zu Kosten führen kann.
Unvorhergesehene Lebensumstände können zu finanziellen Engpässen führen. Gemeinsam können wir eine Lösung finden. Kontaktieren Sie uns unter folgendem Kontaktformular.
Wenn es sich um keine Schließanlage handelt, fertigen Sie die Schlüssel auf eigene Rechnung nach und melden uns den Schlüsselverlust unter folgendem Kontakt..
Unterscheiden Sie hier zwischen Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen und einem Mietmangel: Kleinreparatur: Beheben kleinerer Schäden an Einrichtungen oder Vorrichtungen in einer Mietwohnung. In Deutschland ist es üblich, dass Mieter kleinere Reparaturen (z. B. Auswechseln von Glühlampen, Austausch von Sicherungen) auf eigene Kosten übernehmen. Schönheitsreparaturen: Kleinere Renovierungsarbeiten wie das Streichen von Wänden und das Verschließen von Dübellöchern, die in der Regel vom Mieter zu übernehmen sind. Mietmangel: Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Mietsache negativ von dem abweicht, was beim Vertragsabschluss vereinbart wurde (z. B. Heizungsdefekt, Elektroschaden). Ein Rechtsmangel besteht, wenn der Wohnraum mehrfach vermietet wird.
Das ist möglich. Senden Sie uns dazu die benötigten Unterlagen unter folgendem Kontakt..
Das ist möglich. Senden Sie uns dazu die benötigten Unterlagen unter folgendem Kontakt..
Beachten Sie für eine reibungslose Übergabe folgende Punkte: Die Wohnung, ein vorhandener Keller und/oder eine Garage müssen vollständig geräumt sein. Alle von Ihnen installierten Einrichtungen und Einbauten sind zu entfernen, dies gilt auch für zusätzlich verlegte Anschlüsse, Leitungen und Bodenbeläge. Der frühere Zustand ist wiederherzustellen, Dübellöcher sind zu schließen, ohne die Mietsache zu verschlechtern. Fällige Schönheitsreparaturen, entsprechend der tatsächlichen Abnutzung, sind fachgerecht auszuführen. Anderenfalls ist eine quotale Abgeltung in bar durch den Mieter vorzunehmen. Eine generelle Malerpflicht besteht nicht, allerdings sind alle Wände in weiß/hell und ohne Mängel zu übergeben (außer dies wurde schriftlich ausgeschlossen). Bodenleisten müssen vorhanden, montiert und gereinigt sein. Textile Bodenbeläge sind zu reinigen, glatte Böden und Flächen wie Fenster, Türen, Türrahmen etc. sind feucht zu reinigen. Sanitäreinrichtungen sind hygienisch einwandfrei zu übergeben. Alle dem Mieter übergebenen und von ihm selbst nachgefertigten Schlüssel zum Mietobjekt sind abzugeben. Sollten Schäden in oder an der Wohnung bestehen, sind diese sofort zu melden und nicht erst bei der Abnahme. Beim Abnahmetermin der Wohnung wird der Zustand schriftlich erfasst und das Protokoll an alle Parteien ausgehändigt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats postalisch bei der Hausverwaltung eingeht, wird der begonnene Monat mitgezählt. Achten Sie in Ihrem Mietvertrag darauf, ob eine kündigungsfreie Zeit vereinbart wurde. Eine Kündigung ist immer schriftlich und von allen Mietparteien unterschrieben per Post einzureichen. Es besteht die Möglichkeit einer verkürzten Kündigungsfrist, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wird. Beachten Sie hierzu die Hinweise auf der Kündigungsbestätigung.
Eine Kündigung ist immer schriftlich und von allen Mietparteien unterschrieben per Post einzureichen. Die entsprechende Vorlage zum Download finden Sie hier.
Dies ist jederzeit möglich. Melden Sie sich dazu unter folgendem Kontakt..
Nennen Sie uns den Grund der Beschwerde und eventuelle Zeugen unter folgendem Kontakt..
Beschreiben Sie uns Ihren Umbau unter folgendem Kontakt. Sie erhalten im Anschluss eine Zustimmung oder eine Ablehnung.
Möglicherweise sind Abrechnungspositionen oder der Umlagemaßstab unklar. Nennen Sie uns Ihre Fragen oder Bedenken mit einer möglichst genauen Beschreibung unter folgendem Kontakt..
Zu den Gemeinschaftsflächen gehören Treppenhaus, Grünflächen, Waschräume, Fahrradstellplätze oder freie Parkflächen. Detaillierte Richtlinien können Sie der Hausordnung entnehmen.
Beachten Sie die lokale Müllordnung. Entsorgen Sie den Müll getrennt in die entsprechenden Tonnen. Sollten zu wenige Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden sein, melden Sie uns dies gerne unter folgendem Kontakt..
Wenn die Wohnungsabnahme reibungslos verlaufen ist und keine Mietschulden bestehen, erhalten Sie die Kaution und die Kautionsabrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Mietvertragsende zurück.
Reichen Sie uns die Adressänderung und eine Kontoverbindung schriftlich ein, damit die Nebenkostenabrechnung und eventuelle Rückzahlungen Sie erreichen.
Überlassung der Mietsache: Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen.
Instandhaltung und Instandsetzung: Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Er muss notwendige Reparaturen und Instandhaltungen durchführen.
Mängelbeseitigung: Der Vermieter muss Mängel, die die Nutzung der Mietsache beeinträchtigen, auf eigene Kosten beseitigen.
Rücksichtnahme auf die Mieterrechte: Der Vermieter muss die Privatsphäre und Rechte der Mieter respektieren und darf die Mietsache nur nach vorheriger Ankündigung und in begründeten Fällen betreten.
Abrechnung der Nebenkosten: Der Vermieter ist verpflichtet, eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zur Verfügung zu stellen.
Mieterhöhung nur nach gesetzlichen Vorschriften: Eine Mieterhöhung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach vorheriger Ankündigung möglich.
Rückzahlung der Kaution: Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Mietkaution, abzüglich eventueller berechtigter Forderungen, an den Mieter zurückzahlen.
Gewährleistung des vertragsgemäßen Gebrauchs: Der Vermieter muss sicherstellen, dass der Mieter die Mietsache wie vertraglich vereinbart nutzen kann.
Schutz vor unberechtigter Kündigung: Der Vermieter darf das Mietverhältnis nur aus wichtigen und gesetzlich anerkannten Gründen kündigen.
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Der Vermieter muss alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhalten, wie z.B. Vorschriften zur energetischen Sanierung, Brandschutz oder Barrierefreiheit.
Sie können alle benötigten Unterlagen direkt hier anfragen: